Der Rat der Stadt Münster wird aufgefordert, die weiteren Planungen zum Baugebiet 587 „Südlich Im Moorhock“ zu beenden.

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Der Rat der Stadt Münster wird aufgefordert, die weiteren Planungen zum Baugebiet 587 „Südlich Im Moorhock“ zu beenden und das Vorhaben aufzugeben.

Begründung

Trotz mehrfacher ablehnender Beschlüsse (u.a. BV Nord im Juni 2020, Naturschutzbeirat Dez. 2019, Klimabeirat Sept. 2019, AUKB 2019) sind die Planungen zum Bebauungsplan 587 nicht beendet worden.

Das vorgesehene Baugebiet liegt im Grünzug „Vorbergshügel-Gasselstiege“ und ist durch die Grünordnung der Stadt Münster ausdrücklich als „Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulässt“, geschützt. Eine Bebauung auf dieser Fläche stellt einen klaren Verstoß gegen die vom Rat beschlossenen Ziele einer „Global nachhaltigen Kommune“ (GNK) dar.

In der Vorlage V/0799/2019 zum Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 heißt es weiter: „Im Zuge sich wandelnder Anforderungen an die Stadt Münster, sowie im Zeichen von Wachstum und Flächenknappheit stellt die Grünordnung mit ihren durch Grünzüge und Grünringe gekennzeichneten Grundprinzipien ein unverzichtbares Fundament dar. Dies gilt es vorrangig zu sichern. Der Schutz der Grünzüge ist insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Veränderungen durch den Klimawandel von nicht zu unterschätzender Bedeutung für den Klimakomfort der Stadt und ihrer Stadtteile, die nicht zuletzt auf dem Erhalt dieses Systems basiert, das vor funktionalen Einschränkungen bewahrt werden muss.“

Der Rat ist aufgefordert, nunmehr endlich seinen eigenen Beschlüssen und den Empfehlungen der von ihm eingesetzten Beiräte zu folgen.