Bebauungsplan Nr. 590 das ehemalige Moldrickx-Gelände

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Münster-Nord wünscht sich, dass bei der Erstellung des o.g. Bebauungsplans die nachfolgend aufgeführten Punkte Berücksichtigung finden:

1. Großer Spielplatz (mindestens 2000 qm) mit Kiosk und Toilette als Sozialer Treffpunkt für die Quartiere Moldrickx und Brüningheide

Der Stadtteil Kinderhaus verfügt über wenig große Spielplätze.

Das im Norden unmittelbar an das ehemalige Moldrickx-Gelände angrenzende Quartier der Brüningheide weist die höchste Kinderdichte in ganz Münster auf und verfügt nur über kleinere Spielplätze, die teilweise unattraktiv und mit großen Betonklötzen ausgestattet sind.

Es ist daher besonders Wert darauf zu legen, dass im Baugebiet Moldrickx ausreichend Platz für ein großes Spielgelände geplant wird, dass sich einerseits als sozialer Treffpunkt für junge Familien aus den unterschiedlichen Quartieren in Kinderhaus eignet und gleichzeitig als Kommunikations-und Freizeitraum für Großeltern, Eltern und Kinder fungieren kann.

Die Schaffung eines attraktiven Angebots auf dem ehemaligen Moldrickx-Gelände hat daher hohe Priorität.

2. Mischnutzungsoptionen

Insbesondere im unmittelbarem Umfeld des Spielgeländes sollte bauplanungsrechtlich die Möglichkeit geschaffen werden, einzelne Wohnungen auch zu anderen als Wohnzwecken nutzen zu können, z.B. als Repair-Cafe, sozialer Ehrenamtstreff, ein zur Vermietung freier Raum, der sowohl privat angemietet ( ähnlich wie das neben*an der Warendorferstraße) als auch für Vereine und Kurse genutzt werden kann.

3. Ökologisches Bauen

  • Es sind Regelungen in den B-Plan aufzunehmen, die eine Bebauung nach ökologischen Standards so weit wie möglich sicherstellt.
  • Flachdächer sind grundsätzlich zu begrünen.
  • Darüber hinaus ist ein Konzept für die Begrünung von Fassaden zu entwickeln.
  • Der Grad der Versiegelung ist möglichst gering zu halten.

4. Ökologische Gestaltung

Passend zur Historie des Geländes ist vorzusehen, dass eine biodiverse Bepflanzung mit Obst- und Nussbäumen, Beerensträuchern und heimischen Gehölzen erfolgt.

Raum für Wildblumenwiesen und Kräuterbeeten zum Bienen- und Insektenschutz sollten mitberücksichtigt werden.

5. Fahrradfreundliche Wegegestaltung

Es ist planungsrechtlich darauf zu achten, dass der Fuß- und Fahrradverkehr Vorrang vor dem individualem PKW-Verkehr erhält (z.B. Ausweisung von Spielstraßen, Fahrradstraßen, breiten Fuß – und Radwegen).

6. Witterungsfeste Fahrradabstellmöglichkeiten

Um die Attraktivität der Nutzung des Fahrrades zu verbessern, sind entsprechende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, die auch für E-Bikes und Lastenfahrräder geeignet sind, vorzusehen.

7. PKW-Stellplätze begrenzen

Die Anzahl der auszuweisenden Stellplätze für PKW ist auf das rechtlich zulässige Mindestmaß zu beschränken.

8. Car-Sharing / E-Tanksäule

In den B-Plan sind planungsrechtlich Möglichkeiten für

  • Stellflächen für ein Car-Sharing-Angebot und
  • die Schaffung von E-Tanksäulen samt Abrechnungskonzept

aufzunehmen.

9. Gemeinsame Wohnformen

Formen für gemeinsames Wohnen (z.B. Mehrgenerationenhaus, genossenschaftliches Wohnen) sollten berücksichtigt werden. Mindestens zwei Wohnformen sollten im B-Plan realisiert werden.

10. Verkehrsführung

Die Zu- und Abwegung zum Baugebiet Moldrickx wird über die Westhoffstraße führen, die hier auch die Zu- und Abwegung zum sog. „neuen Zentrum“ in Kinderhaus übernimmt und schon jetzt mit Individual- und ÖPNV-Verkehr hoch belastet ist. Hier sollte bereits bei der Erstellung des B-Planes auf eine ganzheitliche Lösung im Bereich der Westhoffstraße geachtet werden.

gez.

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